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Der Bundesrat hat die vom Parlament in der Sommersession 2014 verabschiedete Gesetzesvorlage zur Bündelung der Aufsicht über Revisionsunternehmen und Prüfgesellschaften sowie die Revision der Finanzmarktprüfverordnung und der Revisionsaufsichtsverordnung auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt.

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Nach der Bündelung der Aufsicht über Revi­sionsunternehmen und Prüfgesellschaften bei der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) zeichnet diese allein verantwortlich für die Zulassung und die Aufsicht über die Prüfgesellschaften in den Bereichen der Rechnungsprüfung («Financial Audit») und der Aufsichtsprüfung («Regulatory Audit»). Die Prüf­inhalte und -grundsätze für die Aufsichtsprüfung werden weiterhin von der Eidgenös­sischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) fest­gelegt, während die RAB für die Anerkennung von Standards für die Rechnungsprüfung zuständig ist.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 5.11.14, www.efd.admin.ch)

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