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Der Bundesrat will das Urheberrecht modernisieren sowie die Rechte und Pflichten von Kulturschaffenden, Konsumenten und Pro­vidern mit gezielten Massnahmen an die ­Realität des Internets anpassen. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird bis Ende 2015 eine Vorlage für die Vernehmlassung erarbeiten. Ziel der Revision des Urheberrechts ist es, die Situation für die Kulturschaffenden zu verbessern, ohne die Position der Konsumentinnenund Konsumenten zu verschlechtern. So soll namentlich das Herunterladen von geschützten Werken zu privaten Zwecken zulässig bleiben, das Hochladen zur weiteren Verbreitung hin­gegen illegal sein. Dem Datenschutz und den Rechtsweggarantien wird bei der Revision gros­se Beachtung geschenkt.

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(Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bern, 6.06.14, www.ejpd.admin.ch)

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