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Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat die Anhörung zur Revision der Finanzmarktprüfverordnung (FINMA-PV) und der Revi­sionsaufsichtsverordnung (RAV) eröffnet.

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Die von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigten Finanzdienstleister haben eine Prüfgesellschaft mit der Prüfung nach dem Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG) zu beauftragen. Die Prüfgesellschaft bedarf einer Zulassung der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) und untersteht deren Aufsicht. Nach der Bündelung der Aufsicht über Revisionsunternehmen und Prüfgesellschaften bei der RAB zeichnet diese allein verantwortlich für die Zulassung und die Aufsicht über die Prüfgesellschaften in den Bereichen der Rechnungsprüfung («Financial Audit») und der Aufsichtsprüfung («Regulatory Audit»). Die Prüfinhalte und -grundsätze für die Aufsichtsprüfung werden weiterhin von der FINMA festgelegt, während die RAB für die Anerkennung von Standards für die Rechnungsprüfung zuständig ist.

Beide Verordnungen sollen zusammen mit der Gesetzesvorlage auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt werden.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 8.08.14, www.efd.admin.ch)

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