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Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, das Steuergesetz mit Blick auf die Ausbildungskosten an die neuen Vorgaben des Bundes anzupassen. Bis anhin waren die Ausbildungskosten nicht abziehbar, während bisher die «beruflichen Weiterbildungskosten» abgezogen werden konnten, was zu schwierigen Abgrenzungen führte. Die eidgenössischen Räte haben daher im Bundessteuer- und Steuerharmonisierungsgesetz einen neuen Aus- und Weiterbildungsabzug eingeführt. Neu können nach einem Abschluss auf der Sekundarstufe II berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten bis zu einem jährlichen Maximalbetrag abgezogen werden. Gemäss dem Beschluss des Regierungsrates soll dieser Maximalbetrag bei den Staats- und Gemeindesteuern, wie bei der direkten Bundessteuer, 12'000 CHF betragen. Der Steuerausfall dürfte sich für die Staats- und die Gemeindesteuern aufgrund von Schätzungen des Bundes insgesamt auf rund zehn Millionen Franken belaufen. Die Änderungen sollen auf den Beginn des Jahres 2016 in Kraft gesetzt werden.

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(Medienmitteilung, Regierungsrat Kt. ZH, 5.06.14, www.zh.ch)

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