Seit Anfang Juli gelten im Reiseverkehr neue Zollbestimmungen. Die Veranlagung von Waren wird vereinfacht und der Grenzübertritt beschleunigt.
Das Recht sieht bei der Mehrwertsteuer aus verwaltungsökonomischen Gründen eine Wertfreigrenze von 300 CHF pro Person und Tag für Waren vor, die Reisende zu ihrem privaten Gebrauch oder zum Verschenken einführen. Massgebend ist dabei der Wert aller mitgeführten Waren. Neu sind auch alkoholische Getränke und Tabakfabrikate der Wertfreigrenze anzurechnen. Wird der Betrag von 300 CHF überschritten, ist die Mehrwertsteuer auf dem Gesamtwert aller Waren geschuldet. Waren, die Reisende zu ihrem privaten Gebrauch oder zum Verschenken in die Schweiz einführen, sind grundsätzlich zollfrei. Nur für sogenannte sensible Waren sind aus agrar- oder gesundheitspolitischen Gründen ab einer gewissen Menge nach wie vor Zollabgaben zu bezahlen.
(Eidg. Zollverwaltung EZV, Bern, 30.06.14, www.ezv.admin.ch)