Die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen EKF legt ein Argumentarium zur Revision des Kindesunterhaltsrechts vor. Sie fordert, zentrale Punkte des Gesetzesentwurfs so zu verbessern, dass das Verfassungsgebot der Gleichstellung der Geschlechter sowie die Kinderrechte respektiert werden.
Die Vorlage, die in der Sommersession 2014 vom Nationalrat behandelt wird, löst das immer wieder deklarierte Grundanliegen der Revision – die Stärkung des Kindes und seines Unterhaltsanspruches – nicht ein. Die Stellung der Kinder, die in bescheidenen oder gar armen Verhältnissen leben, wird in keiner Weise verbessert. Daran ändert auch die Einführung des Betreuungsunterhalts nichts, denn von diesem können bei fehlender Mankoteilung nur Kinder profitieren, deren Eltern in guten finanziellen Verhältnissen leben und sich den Betreuungsunterhalt leisten können. Wenn aber das Einkommen nach Trennung oder Scheidung nicht ausreicht (Mankofälle), muss die unterhaltsberechtigte Person (nach wie vor meist die Frau) mit den Kindern aufs Sozialamt. Der Bundesrat hat es hier verpasst, eine diskriminierungsfreie Lösung aufzuzeigen.
Die EKF fordert deshalb einen Mindestunterhalt für alle Kinder, eine angemessene und schweizweit harmonisierte Bevorschussung der Kinderalimente sowie eine innovative Lösung mittels einer Revision des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts (SchKG). Damit wären auch die Rechte und das Existenzminimum der Personen, die den Unterhalt schulden (in der Mehrzahl Männer), nach wie vor garantiert.
Das detaillierte Argumentarium finden Sie auf: www.frauenkommission.ch > Stellungnahmen
(Eidg. Kommission für Frauenfragen EFK, Bern, 2.06.14, www.efk.admin.ch)