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Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht ­FINMA genehmigt die Änderungen an den ­Mindeststandards für Hypothekarfinanzierungen der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg). Die angepasste Selbstregulierung tritt ab 1. September 2014 in Kraft. Die festgeschriebene Verkürzung der Amortisationsdauer, Änderungen bei der Anrechenbarkeit von Zweiteinkommen sowie die Einführung des Niederstwertprinzips bei der Bewertung des Grundpfands gehen aus Sicht der FINMA in die richtige Richtung. Die FINMA wird die Entwicklung im Hypothekarmarkt und die Notwendigkeit allfälliger weiterer Massnahmen analysieren, damit sie gemeinsam mit den Partnerbehörden gegebenenfalls rasch reagieren kann.

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(Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA, Bern, 2.07.14, www.finma.ch)

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