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Der Bundesrat hat die Totalrevision der Bankenverordnung gutgeheissen. Diese tritt zusammen mit den revidierten Bestimmungen des Bankengesetzes zu den nachrichtenlosen Vermögenswerten am 1. Januar 2015 in Kraft. Mit der Totalrevision der Bankenverordnung werden das neue Rechnungslegungsrecht sowie die vom Parlament am 22. März 2013 verabschiedete Regelung nachrichtenloser Vermögenswerte umgesetzt. Die Bankenverordnung wurde zudem formell und redaktionell überarbeitet.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 30.04.14, www.efd.admin.ch)

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