Gemäss Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (Art. 17 Abs. 1 UIDG) müssen sämtliche AHV-Ausgleichskassen bis Ende 2015 an das UID-System angebunden sein. Dies bedeutet für die AHV-Ausgleichskassen, dass sie bis dahin nicht nur die UID in ihrem System führen, sondern auch, dass sie Neuerfassungen, Mutation und Löschungen von für sie relevanten Einheiten (Unternehmen im Sinne des UIDG) dem UID-System melden müssen (Art. 5 und 9 UIDG).
Im Februar 2008 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), die UID einzuführen. Das zuständige Bundesamt für Statistik (BFS) hat in der Folge das UID-Register aufgebaut, welches als Referenzregister die eindeutige Identifikation der Unternehmen sowie die Zuweisung der UID sicherstellt. Das UID-Register wird über ein System von Verwaltungsstellen, sogenannten UID-Stellen, nachgeführt, wobei eine definierte Hierarchie der UID-Stellen die Zuständigkeiten regelt. Ende 2013 wurde die UID bei den 28 kantonalen Handelsregistern sowie beim Mehrwertsteuerregister eingeführt und so zwei zentrale UID-Stellen angeschlossen.
Seit 2014 ist die UID die gültige Identifikationsnummer für die Handelsregister wie auch für die Mehrwertsteuer. Für über 280'000 Unternehmen, die in beiden Registern eingeschrieben sind, bedeutet dies bereits heute eine Reduktion der Anzahl zu führender Identifikationsnummern. Der Anschluss der weiteren UID-Stellen erfolgt sukzessive bis Ende 2015. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde im Verlaufe des Jahres 2012 eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der AHV-Ausgleichskassen und der Software-Lieferanten initiiert. Diese Arbeitsgruppe hat seither ein «Übergeordnetes Datenaustauschkonzept BUR-UID-AK» und ein «Konzept Datenschnittstelle UID-AK» erarbeitet. Beide Dokumente sind im Intranet von eAHV/IV1 im Bereich «Ext01 – BUR-UIDAK» verfügbar (Login erforderlich) oder können via is@bsv.admin.ch bestellt werden. Die Weisungen zur «Verwaltung der UID durch die AHV-Ausgleichskassen» wird Ende 2014 zur Verfügung stehen. Die Weisungen zur «Verwendung der UID aller Sozialversicherungs-Organisationseinheiten» wird Mitte 2015 vorliegen.
(eGov Mitteilung Nr. 007, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Bern, 8.05.14, www.bsv.admin.ch)