Für Personen im Ausland soll der Grundstückkauf in der Schweiz eingeschränkt bleiben. Der Nationalrat hat beschlossen, die «Lex Koller» nicht aufzuheben.
2007 hatte der Bundesrat die «Lex Koller» aufheben wollen. 2012 drehte der Wind: National- und Ständerat forderten den Bundesrat auf, die «Lex Koller» beizubehalten. Begründet wurde die Kehrtwende mit der Zweitwohnungsproblematik sowie dem seit der Finanzkrise 2008 erwachten Interesse aus dem Ausland an Grundstücken in der Schweiz. Würde die Beschränkung aufgehoben, dürfte viel ausländisches Kapital in Schweizer Immobilien fliessen, schrieb der Bundesrat.
Im Nationalrat war man sich einig: Das Gesetz habe seine Berechtigung; der Erwerb von Schweizer Boden müsse Personen vorbehalten sein, die hier lebten, arbeiteten und Steuern zahlten. Würde die «Lex Koller» aufgehoben, stiege der Druck auf den Immobilienmarkt.
(SDA 7.05.14, www.parlament.ch)