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An der Rechtsprechung, wonach bei der Berechnung familienrechtlicher Unterhaltsansprüche ein hypothetisches Einkommen nur angerechnet wird, wenn ein solches tatsächlich erzielt werden kann, wird trotz Kritik in der Lehre festgehalten.
Art. 163, Art. 125 und Art. 124 ZBG
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(BGer., 24.12.13 {5A_210/2013}, SJZ 2014, S. 139)
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