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Der hypothekarische Referenzzinssatz beträgt 2,00 % und verbleibt damit auf demselben Stand wie der letztmals publizierte Satz. Dieser gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz. Da sich der Referenzzinssatz im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert hat, ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch.

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(Bundesamt für Wohnungswesen BWO, Bern, 3.03.14, www.bwo.admin.ch)

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