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Der Bundesrat hat eine Änderung der Verordnung über das Ausstellen von Ursprungsnachweisen gutgeheissen. Neu gilt die Aufbewahrungsfrist für Belege zu Ursprungsnachweisen im Rahmen der Freihandelsabkommen auch für inländische Lieferantenerklärungen. Die ­Änderung tritt per 1. April 2014 in Kraft.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 7.03.14, www.efd.admin.ch)

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