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Eine zeitgemässe Vorsorge für die leitenden Mitarbeitenden spielt zur Rekrutierung und langfristigen Bindung von Kadermitarbeitenden eine wesentliche Rolle. Der Autor zeigt auf, dass eine sinnvolle Nutzung der vorhandenen Freiräume bei der Gestaltung der ­Kadervorsorge jedoch vermehrt auch als wichtiges Instrument der betrieblichen ­Personalpolitik eingesetzt werden kann.

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1. Kadervorsorge ist mehr als ein Steuersparinstrument
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Die öffentliche Diskussion um die berufliche Vorsorge befasst sich überwiegend mit der in hohem Masse durch die gesetzlichen Parameter bestimmte Basisvorsorge. Daneben spielen die besonderen Anforderungen der leitenden Mitarbeitenden an ihre Vorsorge eine vergleichsweise geringe Rolle. Es wird dabei zu wenig beachtet, dass eine zeitgemässe Vorsorge für die leitenden Mitarbeitenden zur Rekrutierung und langfristigen Bindung von Kadermitarbeitenden eine wesentliche Rolle spielt. Die Kadervorsorge wird vielfach als reines Steuersparinstrument angesehen. Durch eine sinnvolle Nutzung der vorhandenen Freiräume bei der Gestaltung der Kadervorsorge könnte sie jedoch vermehrt auch als wichtiges Instrument der betrieblichen Personalpolitik eingesetzt werden.

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2. Integration in Basisvorsorge oder separates Vorsorgekonzept für die leitenden Mitarbeitenden?
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In vielen Betrieben bestehen bereits heute aus­serhalb der Basisvorsorge geführte separate Kadervorsorgelösungen. Andere Unternehmen führen die Kadervorsorge als Teil ihrer als sogenannte «umhüllende Lösung» gestalteten Basisvorsorge. Gegenüber einer Trennung von Basis- und Kadervorsorge überzeugt diese Lösung vor allem durch administrative Vorteile. Zudem wird dadurch die Vorsorge nach einem einheitlichen Konzept über alle Hierarchiestufen abgewickelt, was einem unternehmerischen Leitbild entsprechen kann.

Für eine Trennung der Kadervorsorge sprechen aber andererseits gewichtige sachliche Gründe. Mit einer durchdachten Gestaltung der Vorsorgeleistungen kann den Anforderungen an einen bedarfsorientierten Aufbau des Leistungskonzepts für Alter, Tod und Erwerbsunfähigkeit für Mitarbeitende mit Salären ausserhalb des gesetzlich versicherten Lohnbereichs wesentlich besser entsprochen werden. Zudem werden dadurch die gesetzlichen Möglichkeiten der ­steuerbegünstigten Vorsorge maximal ausgenützt. Bei umhüllenden Vorsorgelösungen werden zudem die Erträge der überobligatorischen Vorsorge vielfach zur Finanzierung der gesetzlich normierten Leistungen der Basisvorsorge herangezogen, was zu intransparenten Solidaritäten führen kann. Dies wird durch eine separat geführte Kadervorsorge verhindert. Ferner erlaubt die separate Führung der Zusatzvorsorge ausserhalb der paritätisch verwalteten Basisvorsorge die Gewährleistung der gewünschten innerbetrieblichen Diskretion.

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3. Erhöhter Vorsorgebedarf bei leitenden Mitarbeitenden
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Mitarbeitende im Bereich des leistungsbildenden Lohnbereichs der 1. Säule (zurzeit CHF 84 240.–) kommen in den Genuss von wesentlichen Solidaritäten, sodass deren Ersatzeinkommen aus staatlicher und beruflicher Vorsorge vielfach die Zielsetzung von 60% erreicht oder sogar überschreitet. Dagegen nimmt das Ersatzeinkommen im oberen Lohnbereich markant ab, wie die Abbildung 1 zeigt.

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Durch eine bedarfsorientiert aufgebaute Kadervorsorge kann auch im Lohnbereich oberhalb des gesetzlich normierten Rahmens eine sinnvolle und angemessene Vorsorge für die Leistungsbereiche Alter, Tod und Erwerbsunfähigkeit aufgebaut werden.

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4. Anspruchsvolle Wahl des Vor­sorgemodells in der Kadervorsorge
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Die Führung der Kadervorsorge ausserhalb der Basis-Pensionskasse ermöglicht ferner die Anwendung eines alternativen Vorsorgemodells mit einer erhöhten Ausrichtung auf ein renditeorientiertes Anlagekonzept. Dabei wird die Entscheidung zur Anlagestrategie vielfach auf der Ebene der Vorsorgeeinrichtung durch die Versicherten der Kadervorsorge als Kollektiv bestimmt. Seit mehreren Jahren werden aber auch vermehrt Modelle der Kadervorsorge angeboten, bei welcher die der Kadervorsorge angehörenden leitenden Angestellten ihre Anlagestrategie individuell bestimmen können. Der volle Wert des auf ihrem Kapital erwirtschafteten Ertrags kommt dabei ihnen selbst zu, ohne dass Teile davon zur Finanzierung kollektiver Reserven verwendet werden. Dieses Modell versteht sich damit als Alternative zur traditionell risikoarm konzipierten und mit Solidaritäten sowie kostenintensiven Garantien ausgestatteten Basisvorsorge.

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5. Freiräume bei der Gestaltung der Kadervorsorge
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Eine von der Basiskasse getrennt geführte Vorsorge für die leitenden Angestellten erlaubt die Nutzung wichtiger Freiräume bei der Gestaltung des Vorsorgeplans. Die Abbildung 2 zeigt tabellarisch einige Möglichkeiten auf.

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6. Partnerschaftliche Lösungs­findung zwischen Unternehmung und leitenden Mitarbeitern
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Ein die vorhandenen Freiräume nutzender Kadervorsorgeplan bietet sowohl für die Mitarbeitenden wie auch für die Unternehmung wesentliche Vorteile. Er unterstützt die Suche nach qualifizierten Angestellten, führt aber nicht zwingend zu Mehrkosten für die Vorsorge.

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