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Die Volksinitiative verlangt die Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Bundesebene. Der Ertrag der Steuer soll zu zwei Dritteln an den Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und zu einem Drittel an die Kantone gehen. Die bisherige Kompetenz der Kantone zur Erhebung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer soll wegfallen. Der Bundesrat empfiehlt in seiner Botschaft, die Initiative abzulehnen.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 13.12.13, www.efd.admin.ch)

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