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Der Bundesrat hat die Botschaft über das neue Bundesgesetz zur Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Groupe d’action financière (GAFI) zuhanden des Parlaments verabschiedet. Mit der Vorlage kann die Geldwäscherei wirksamer bekämpft werden und es wird der Entwicklung der internationalen Finanzkriminalität Rechnung getragen. Der Bundesrat hat zudem entschieden, eine interdepartementale Arbeitsgruppe einzusetzen.

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Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse schlägt der Bundesrat in seiner revidierten Vorlage in folgenden drei Punkten Änderungen vor: Transparenz bei den Inhaberaktien, Vortaten im Steuerbereich und Verdachtsmeldesystem. Auch eine Reihe technischer, von den Kantonen und interessierten Kreisen vorgeschlagener Änderungen wurden berücksichtigt. In folgenden sieben Punkten enthält das Gesetz Neuerungen:

  • Verbesserung der Transparenz bei den jurististischen Personen und den Inhaberaktien, womit zugleich die Anforderungen des Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke erfüllt werden;
  • Verschärfung der Pflichten der Finanzintermediäre bei der Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen;
  • Ausdehnung des Begriffs der politisch exponierten Person (PEP) auf inländische PEP sowie auf PEP von zwischenstaatlichen Organisationen sowie Einführung entsprechender risikobasierter Sorgfaltspflichten;
  • Einführung einer Vortat für schwere Fälle im Bereich der direkten Steuern und Ausweitung des geltenden Straftatbestands des Schmuggels im Zollbereich auf die indirekten Steuern;
  • obligatorischer Beizug eines Finanzintermediärs für Barzahlungen über 100 000 Franken beim Kauf von beweglichen Gütern und Immobilien;
  • Erhöhung der Wirksamkeit des Verdachtsmeldesystems;
  • Verbesserung der Umsetzung des GAFI-Standards bezüglich der Finanzsanktionen im Zusammenhang mit Terrorismus und Terrorismusfinanzierung.
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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 13.12.13, www.efd.admin.ch)

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