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Nach dem Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG; in Kraft seit dem 1.1.2009) werden in allen Kantonen mindestens die folgenden Zulagen pro Kind und Monat ausgerichtet:

  • eine Kinderzulage von 200 Franken für Kinder bis 16 Jahre;
  • eine Ausbildungszulage von 250 Franken für Kinder von 16 bis 25 Jahren.

Anspruch auf Familienzulagen haben alle Arbeitnehmenden und, seit dem 1.1.2013, auch alle Selbstständigerwerbenden sowie die Nichterwerbstätigen mit bescheidenen Einkommen. Für die Beschäftigten in der Landwirtschaft gilt eine Sonderregelung.

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