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Die Einführung einer Steuerermässigung anlässlich von Selbstanzeigen im Tessiner Steuergesetz ist mit dem StHG unvereinbar. Sie verletzt ebenfalls die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Allgemeinheit der Besteuerung sowie der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

Art. 56 Abs. 1bis und Art. 57b i. V. m. Art. 53 Abs. 1 StHG; Art. 309e und Art. 314e StG TI; Art. 8 Abs. 1 und Art. 127 Abs. 3 BV

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(BGer., 30.03.15 {2C_1194/2013}, StR 2015, S. 585)

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