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Der Bundesrat hat beschlossen, die meisten Bestimmungen der Teilrevision des Bundesgesetzes über die Sammlungen des Bundesrechts und das Bundesblatt (Publikationsgesetz) vom 26. September 2014 auf den 1. Januar 2016 in Kraft zu setzen. Gleichzeitig hat er eine Totalrevision der Publikationsverordnung verabschiedet. Bei diesen Revisionen geht es zur Hauptsache darum, dass künftig die elektronische Fassung einer amtlichen Veröffentlichung rechtsverbindlich sein wird.
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(Schweizerische Bundeskanzlei, Bern, 7.10.15, www.bk.admin.ch)
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