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Der Bundesrat will das internationale Konkursrecht modernisieren. Die Voraussetzungen und das Verfahren der Anerkennung ausländischer Konkursverfahren und Nachlassverträge sollen erleichtert werden. Er hat die erforderliche Gesetzesrevision in die Vernehmlassung geschickt.

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Das internationale Konkursrecht regelt die Anerkennung ausländischer Konkursverfahren in der Schweiz. Die geltenden Anerkennungsvoraussetzungen, die im Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) geregelt sind, haben sich in der Praxis teilweise als problematisch erwiesen.

Mit der vorgeschlagenen Revision wird der zunehmenden internationalen Verflechtung der Wirtschaft Rechnung getragen und eine bessere Koordination mit zusammenhängenden in- und ausländischen Verfahren ermöglicht. Die vorgeschlagenen Änderungen sind im Bankenbereich in den Grundzügen bereits seit 2011 in Kraft.

Die Vernehmlassung zur Revision des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht dauert bis zum 5. Februar 2016.

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(Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bern, 14.10.15, www.ejpd.admin.ch)

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