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Der Bundesrat will gewisse Finanzinstrumente von Schweizer Banken neu bzw. weiterhin von der Verrechnungssteuer ausnehmen. Er hat die Botschaft zu einer Änderung des Verrechnungssteuergesetzes verabschiedet.

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Der Bundesrat schlägt vor, die bestehenden Ausnahmen von der Verrechnungssteuer befristet weiterzuführen. Davon profitieren wie bisher Pflichtwandelanleihen (CoCos) und Anleihen mit Forderungsverzicht (Write-off-Bonds).

Eine zeitlich beschränkte Ausnahme von der Verrechnungssteuer soll neu auch für Anleihensobligationen gelten, die von der FINMA im Zeitpunkt der Emission genehmigt wurden und die bei (drohender) Insolvenz im Rahmen eines Sanierungsverfahrens reduziert oder in Eigenkapital umgewandelt werden können (Bail-in-Bonds).

Diese Ausnahmen schaffen die notwendigen steuerlichen Rahmenbedingungen, damit diese Finanzinstrumente zu kompetitiven Bedingungen durch inländische Banken aus der Schweiz heraus emittiert werden können.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 11.09.15, www.efd.admin.ch)

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