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Aufgrund der weiterhin negativen Teuerungseit der letzten Anpassung erfolgt kein Ausgleich der Folgen der kalten Progression. Die Steuertarife für natürliche Personen sowie Abzüge bleiben somit unverändert. Aus diesem Grund behalten die Quellensteuertarife für die direkte Bundessteuer für das Steuerjahr 2016 ihre Gültigkeit.
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Rundschreiben Nr. 2-135-D-2015-d
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(Eidg. Steuerverwaltung ESTV, 23.10.15, Rundschreiben Nr. 2-135-D-2015-d, www.estv.admin.ch)
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