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Der Bundesrat hat am 12. Juni 2015 die Änderung der Verordnung über die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV-V) beschlossen. Nach der Revision des SERV-Gesetzes (SERVG) im Jahr 2014 ist dies der zweite Teil eines Massnahmenpakets, um die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizerischen Exportrisikoversicherung (SERV) längerfristig sicherzustellen. Beide Revisionen, welche insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zusätzliche Unterstützung durch die SERV bieten, treten am 1. Januar 2016 in Kraft.

Die Änderungen der SERV-Verordnung umfassen verschiedene Punkte: Für die Beurteilung von Exportgeschäften mit einem schweizerischen Wertschöpfungsanteil von weniger als 50 Prozent wurde eine Liste von Kriterien definiert. Damit erhalten die Exporteure mehr Transparenz und erhöhte Planungssicherheit. Durch die Optimierung der Deckungssätze wird eine Benachteiligung von kleineren und mittleren Exportgeschäften verhindert. Die Informationspflichten des Antragsstellers im Bereich der Nachhaltigkeit werden verstärkt. Und schliesslich besteht neu die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation zwischen der SERV und dem Versicherungsnehmer, was zur administrativen Entlastung der Unternehmen beiträgt.

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(Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF, Bern, 12.06.15, www.wbf.admin.ch)

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