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Der Bundesrat hat in drei Teilbereichen die Grundsätze für die konkrete Ausgestaltung des Finanzdienstleistungs- und des Finanzinstitutsgesetzes festgelegt. Seine Entscheide betreffen die Aufsicht über die Vermögensverwalter, die Aus- und Weiterbildung sowie die Kostenproblematik bei der Rechtsdurchsetzung. Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) regelt die Voraussetzungen für das Erbringen von Finanzdienstleistungen sowie das Anbieten von Finanzinstrumenten. Das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) sieht eine nach Tätigkeit abgestufte und differenzierte Aufsichtsregelung für Finanzinstitute vor. Durch die neuen Vorschriften sollen der Kundenschutz gestärkt, die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes gefördert und durch die Schaffung eines Level Playing Fields Verzerrungen zwischen Anbietern vermindert werden.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 24.06.15, www.efd.admin.ch)

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