Issue
Category
Lead

Der Bundesrat hat am 1. Juli 2015 die Botschaft zur Änderung des Entsendegesetzes zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet. Er schlägt dem Parlament vor, die Obergrenze der Verwaltungssanktionen im Entsendegesetz bei Verstössen gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen von 5000 Franken auf 30 000 Franken zu erhöhen.

Content
Text

Die höheren Verwaltungssanktionen sollen einerseits gegen ausländische Arbeitgeber ausgesprochen werden können, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Schweiz entsenden und gegen die schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen verstossen. Andererseits sollen die Kantone Schweizer Arbeitgeber, die gegen einen Normalarbeitsvertrag mit zwingenden Mindestlöhnen verstossen, ebenfalls höher sanktionieren können.

Text

(Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF, Bern, 1.07.15, www.wbf.admin.ch)

Date