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Banken und andere Finanzintermediäre sollen künftig bei der Annahme von Vermögenswerten erhöhte Sorgfaltspflichten erfüllen und damit den Zufluss von nicht versteuerten Vermögenswerten verhindern. Der Bundesrat hat eine entsprechende Botschaft zur Änderung des Geldwäschereigesetzes dem Parlament überwiesen.

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Finanzintermediäre sollen bei der Annahme von Vermögenswerten mittels einer risikobasierten Prüfung feststellen, ob diese versteuert sind. Muss ein Finanzintermediär aufgrund einer solchen Prüfung annehmen, dass ihm ein Kunde nicht versteuerte Vermögenswerte anbietet, so hat er bei Neukunden die Geschäftsbeziehung abzulehnen. Bei bestehenden Kunden hat der Finanzintermediär in diesem Fall die Steuerkonformität auch für diese Vermögenswerte abzuklären. Gelingt dem Kunden der Nachweis über die Steuerkonformität nicht fristgemäss, muss der Finanzintermediär die Geschäftsbeziehung auflösen.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 5.06.15, www.efd.admin.ch)

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