Der Bundesrat hat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Unternehmenssteuerreform III verabschiedet. Ziel der Reform ist die Stärkung des Unternehmensstandorts Schweiz.
Im Rahmen der Reform sollen die kantonalen Steuerstatus für Holding- und Verwaltungsgesellschaften abgeschafft werden.
Neu soll bei kantonalen Steuern eine Patentbox eingeführt werden. Diese sieht eine privilegierte Behandlung von Erträgen aus Patenten und aus vergleichbaren Rechten vor, die auf Forschung und Entwicklung in der Schweiz zurückzuführen sind. Die Kantone erhalten die Möglichkeit, zusätzlich auch erhöhte Abzüge für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen vorzusehen. Ferner können die Kantone gezielte Erleichterungen bei der Kapitalsteuer einführen.
Zur Stärkung der Steuersystematik sollen weitere steuerliche Massnahmen ergriffen werden. Diese umfassen eine einheitliche Regelung für die Aufdeckung stiller Reserven sowie die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital. Dazu gehört auch eine Anpassung auf Stufe der Anteilsinhaberinnen und Anteilsinhaber: Dividenden, die an diese ausgerichtet werden, sollen neu zu 70 Prozent steuerbar sein, um der wirtschaftlichen Doppelbelastung angemessen Rechnung zu tragen. Voraussetzung für diese Ermässigung ist, dass eine Beteiligung von mindestens 10 Prozent am Unternehmen gehalten wird.
Die steuerpolitischen Massnahmen werden schwergewichtig in den Kantonen und ihren Gemeinden umgesetzt. Der Bund hingegen profitiert vom Erhalt der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit durch die Einnahmen der direkten Bundessteuer. Er will mit Ausgleichsmassnahmen auch künftig eine ausgewogene Verteilung der Lasten zwischen Bund und Kantonen sicherstellen und den Kantonen finanzpolitischen Handlungsspielraum für allfällige Gewinnsteuersenkungen verschaffen. Dazu soll der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer um 3,5 Prozentpunkte von heute 17 auf 20,5 Prozent erhöht werden.
(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 5.06.15, www.efd.admin.ch)