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Statt Verrechnungssteuern zu entrichten, können Tochterunternehmen konzerninterne Dividendenzahlungen der Steuerverwaltung melden. Auch wenn sie die Fristen dafür verpassen, sollen sie nach dem Willen des Nationalrats keine Verzugszinsen bezahlen.

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Heute müssen Unternehmen, die die Meldefrist von 30 Tagen nicht einhalten, die Verrechnungssteuer bezahlen. Diese können sie später wieder zurückfordern, nicht aber den Verzugszins von 5%. Nach Ansicht der Wirtschaftskommissionen beider Räte ist dies unverhältnismässig. Eine Gesetzesänderung sieht vor, dass es nach Ablauf der Deklarationsfrist von 30 Tagen immer noch möglich sein soll, das Meldeverfahren geltend zu machen, wenn die materiellen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Ein Verzugszins soll nicht erhoben werden.

Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf sprach von einer «absolut ungerechten Regelung», auch gegenüber KMU, die nicht wie die Konzerne vom Meldeverfahren profitierten und die Verrechnungssteuer entrichten müssten.

Mit 128 zu 56 Stimmen folgte der Rat aber der Kommissionsmehrheit.

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(SDA 16.06.15, www.parlament.ch)

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