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Der Bundesrat hat die Änderung des Obligationenrechts und die Ausführungsbestimmungen auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt.

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Lesen Sie dazu auch den Beitrag von Michael Annen, Das neue Rechnungslegungsrecht – Eine Würdigung.

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(Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bern, 22.11.12, www.ejpd.admin.ch)

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