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Der Bundesrat hat die Verordnung zum ­neuen Mehrwertsteuergesetz verabschiedet. Sie ist gleichzeitig mit dem neuen Gesetz auf den 1. Januar 2010 in Kraft getreten. Die Verordnung ersetzt einen wesentlichen Teil der ­Publikationen der Eidgenössischen Steuer­verwaltung. Mit diesem Schritt wird die Mehrwertsteuer weiter vereinfacht. Die Trans­parenz sowie die Rechtssicherheit für die steuerpflichtigen Personen werden erhöht.

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Zu den wichtigsten Neuerungen des totalrevidierten Mehrwertsteuergesetzes (nMWSTG) ­gehören eine flexiblere Ausgestaltung der ­Gruppenbesteuerung, die Ausweitung des Vorsteuerabzugsrechts für steuerpflichtige Unternehmen, die Einführung eines fiktiven Vor­steuerabzugs oder die Ausweitung der einfachen Abrechnung mit Saldosteuersätzen. Diese und weitere Neuerungen werden in der neuen Mehrwertsteuerverordnung präzisiert. Die Verordnung erklärt unter anderem den Vorsteuer­abzug auch bei vielen von der Steuer ausgenommenen Leistungen, die im Ausland erbracht werden, für zulässig. Sie präzisiert zudem den Anwendungsbereich des fiktiven Vorsteuerabzugs oder die Bemessungsgrundlage im Falle von Leistungen des Arbeitgebers an das Personal. Die Verordnung enthält weiter eine Definition von Subventionen, die im Einklang mit dem Subventionsgesetz steht. Die neuen Verordnungsbestimmungen sind wichtige Bestand­teile einer vereinfachten und transparenteren Mehrwertsteuer.

Der zweite Teil der Reform der MWST ist im Parlament noch hängig. Mit diesem zweiten Teil der Reform soll die MWST noch konsequenter vereinfacht werden. Je einfacher die MWST ausgestaltet ist, desto geringer fällt der administrative Aufwand für die rund 320 000 steuerpflichtigen Unternehmen aus.

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(Eidg. Steuerverwaltung ESTV, Bern, 27.11.09, www.estv.admin.ch)

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