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<p data-content="Fachbeitrag_-FB-_Lead_de--FB- ParaOverride-1" lang="de-DE">Bislang verweigerte das Bundesgericht den Abzug von Liegenschaftskosten bei Totalsanierungen und Umbauten, die wirtschaftlich einem Neubau gleichkamen. Das Bundesgericht gibt diese langjährige Praxis mit <a href="https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highl…; target="_blank">Leit­urteil 9C_677/2021 vom 23. Februar 2023</a> (zur Publikation vorgesehen) zur Totalsanierung eines Bauernhauses durch ein Ehepaar aus dem Kanton Freiburg auf. Mit <a href="https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highl…; target="_blank">Urteil 9C_724/2022 vom 29. März 2023</a> zur Sanierung einer Alphütte bestätigt das Bundesgericht die Praxisänderung. Das Leiturteil hat weitreichende Auswirkungen auf den Abzug von Liegenschaftskosten und die Grundstückgewinnsteuer.</p>

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