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Per 1. Januar 2021 sind die neuen Bestimmungen des Handelsregisterrechts in Kraft getreten. Mit der Totalrevision des Handelsregisterrechts wurde beabsichtigt, die Qualität und Aktualität der im Handelsregister geführten Personendaten zu verbessern. Die Gesetzmässigkeit, die Rechtsgleichheit und die Übersichtlichkeit sollten zudem gestärkt und die Unternehmen durch Vereinfachungen von formellen Vorschriften entlastet werden. Schliesslich wurden die Handelsregistergebühren aufgrund der uneingeschränkten Geltung des Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzips um rund einen Drittel gesenkt. Nachfolgend zeigt der Autor die wichtigsten Neuerungen der Handelsregisterrevision möglichst übersichtlich auf und gibt Hinweise für Praktiker.

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