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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2019 eine neue Verordnung zum Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG) verabschiedet. Die Verordnung konkretisiert die Aufgaben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) im internationalen Bereich und in der Regulierung, die Regulierungsgrundsätze sowie die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen der FINMA und dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD). Die Verordnung tritt am 1. Februar 2020 in Kraft.

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