Issue
Category
Lead

Der Ständerat will die Verjährungsfristen in ­Steuergesetzen anpassen. Die kleine Kammer hat sich am 17. Juni 2014 wie bereits vor einem Jahr dafür ausgesprochen. Jedoch dürfte die Anpassung der Fristen scheitern. Der Nationalrat war zuletzt nicht auf das Geschäft eingetreten.

Content
Text

Der Bundesrat will lediglich eine technische Anpassung vornehmen: Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) und jenes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) sollen an den Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches (StGB) angepasst werden, der revidiert wurde. Dabei geht es um die Verfolgungsverjährung, die nur im StGB geregelt ist. Im DGB und im StHG sollen nun die Regeln der Verfolgungsverjährung von Steuerdelikten an den Art. 333 StGB angepasst werden. Gleichzeitig würden die Sanktionen der Tatbestände des Steuerbetrugs sowie der Veruntreuung von Quellensteuern den Bestimmungen des revidierten StGB angepasst.

Die Vorlage geht nun zurück in den Nationalrat. Tritt die grosse Kammer erneut nicht ein, ist das Geschäft vom Tisch.

Text

(Jusletter 23.06.14, www.weblaw.ch)

Tags
Date