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Die neuen Gesetzesbestimmungen für einen besseren Schutz von Mensch und Umwelt erfordern eine teilweise Umsetzung auf Verordnungsstufe. Der Bundesrat hat die entsprechenden Ausführungsbestimmungen zu den neuen Sorgfaltspflichten von Unternehmen in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis am 14. Juli 2021.
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