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Die neuen Gesetzesbestimmungen für einen besseren Schutz von Mensch und Umwelt erfordern eine teilweise Umsetzung auf Ver­ordnungs­stufe. Der Bundesrat hat die entsprechenden Ausführungsbestimmungen zu den neuen Sorg­faltspflichten von Unternehmen in die Vernehm­lassung geschickt. Diese dauert bis am 14. Juli 2021.

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