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Aufgrund einer Neuerung im Gleichstellungsgesetz müssen Arbeitgeber mit 100 oder mehr Mitarbeitenden ab 1. Juli 2020 alle vier Jahre betriebsinterne Lohngleichheitsanalysen durchführen und von einer unabhängigen Stelle – z.B. einem Revisionsunternehmen mit Mitarbeitenden mit spezieller Ausbildung – überprüfen lassen. Die erste Analyse muss bis spätestens Ende Juni 2021 vorliegen.

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