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Die Kommission für Rechtsfragen hat einen Entwurf zur Änderung des Zivilgesetzbuches in Sachen Namen und Bürgerrecht angenommen.

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Die Kommission hat sich einstimmig für eine Änderung des Namensrechts ausgesprochen. Ziel war es, eine Lösung zu finden, die mit dem Gleichstellungsgebot und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Einklang steht.

Der Entwurf sieht vor, dass grundsätzlich jeder Ehegatte seinen Namen sowie sein Kantons- und Gemeindebürgerrecht behält. Daneben besteht die Möglichkeit, einen gemeinsamen Familiennamen zu tragen. Kinder erhalten den allfällig festgelegten Familiennamen oder den Ledignamen, den ihre Eltern bei Eheschlies­sung bestimmen. Darüber ­hinaus hat die Kommission beschlossen, dass der Name des Kindes innerhalb eines Jahres seit ­Geburt des ersten Kindes auf den Ledignamen des anderen Elternteils geändert werden kann.

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(Medienmitteilung RK-S {Kommission für Rechtsfragen des Ständerates}, 25.02.11, www.parlament.ch)

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