Issue
Category
Content
Text

Das Eidgenössische Finanzdepartement hat die Sätze für den Verzugszins und den Vergütungszins bei der Mehrwertsteuer um je 0,5 Prozentpunkte gesenkt. Seit dem 1. Januar 2012 betragen somit sowohl der Verzugs- als auch der Vergütungszinssatz 4,0 Prozent pro Jahr.

Text

(Eidg. Steuerverwaltung ESTV, Bern, 20.12.11, www.estv.admin.ch)

Tags
Date