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Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die Verordnung über die Höhe der Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten (SSS-Verordnung) angepasst. Acht von zehn Sätzen fallen tiefer aus.
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Mit der neuen Verordnung reduzieren sich die Saldosteuersätze (SSS) ab dem 1. Januar 2018.
Der Anhang zur Verordnung regelt, für welche Tätigkeiten welcher Saldosteuersatz gilt. Für gewisse Tätigkeiten ist neu die Abrechnung per Saldosteuersatz zulässig.
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Liste der Branchen und Tätigkeiten:
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(Eidg. Steuerverwaltung ESTV, Bern, 27.09.17, www.estv.admin.ch)
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