Issue
Category
Lead

Mit einer Zusatzbotschaft erfüllt der Bundesrat den Auftrag des Nationalrats, eine Mehrwertsteuerreform mit zwei Steuersätzen anstatt der heutigen drei auszuarbeiten. Neu sollen das Gastgewerbe und die Beherbergung dem reduzierten Steuersatz unterstellt werden. Zudem werden einige Steuerausnahmen abgeschafft. Die Vereinfachung der Mehrwertsteuer durch einen einheitlichen Steuersatz und die Abschaffung der meisten Steuerausnahmen hatte der Nationalrat am 21. Dezember 2011 abgelehnt.

Content
Text

Der Nationalrat hatte den Bundesrat beauftragt, eine Mehrwertsteuerreform mit einem reduzierten und einem normalen Steuersatz auszuarbeiten. In diesem Zwei-Satz-Modell sollen neu auch das Gastgewerbe mit Ausnahme alkoholischer Getränke und Tabakwaren und die Beherbergung in Hotels und Ferienwohnungen zum reduzierten Satz besteuert werden. Mit der verabschiedeten Botschaft möchte der Bundesrat die Diskussion über den Umfang der zum reduzierten Satz steuerbaren Güter und Dienstleistungen anstossen. Heute gilt der reduzierte Satz von 2,5% vorwiegend für Lieferungen lebensnotwendiger Güter wie Nahrungsmittel oder Medikamente. Aber es gibt auch Steuerreduktionen für Güter und Dienstleistungen, die nicht lebensnotwendig oder nicht Güter des täglichen Bedarfs sind.

Gemäss Auftrag des Nationalrats gelten künftig keine Steuerausnahmen mehr für den reservierten Dienst der Post, für den Wertzeichenverkauf und die Schiedsgerichtsbarkeit. Die Leistungen im Bereich des Gesundheitswesens, des Bildungswesens, der Kultur, der Sportveranstaltungen und wohltätiger Organisationen sollen jedoch weiterhin von der Mehrwertsteuer ausgenommen bleiben. Fallen die gastgewerblichen und Beherbergungsleistungen unter den reduzierten Satz, so entstehen jährlich Mindereinnahmen von 760 – 810 Millionen Franken. Die Mindereinnahmen müssen nach Auffassung des Bundesrates ertragsneutral und innerhalb des Mehrwertsteuersystems durch die Anhebung des reduzierten Steuersatzes kompensiert werden. Je nach Umfang der künftig zum reduzierten Satz besteuerten Leistungen liegt der Steuersatz neu zwischen 2,8 und 3,8 %. Die Auswirkungen der Revision auf die Privathaushalte sind dabei vergleichsweise geringfügig.

Im Rahmen der Totalrevision des Mehrwertsteuergesetzes trat ein erster Teil der MWST-Reform zur administrativen Entlastung der ­Unternehmen am 1. Januar 2010 in Kraft. In einem zweiten Reformteil hatte der Bundesrat zur Vereinfachung einen Einheitssatz für die Mehrwertsteuer und die Abschaffung der meisten Steuerausnahmen vorgeschlagen. Am 21. Dezember 2011 wies der Nationalrat diesen Teil der Reform mit dem Auftrag zurück, ein Zwei-Satz-Modell unter Beibehaltung der meisten Steuerausnahmen auszuarbeiten. Mit der vorliegenden Zusatzbotschaft ist der Bundesrat diesem Auftrag nachgekommen. Er beantragt zudem auch einige weitere Änderungen zur besseren Verständlichkeit und Rechtssicherheit im Mehrwertsteuergesetz und er erfüllt parlamentarische Vorstösse.

Text

(Eidg. Steuerverwaltung ESTV, Bern, 30.01.13, www.estv.admin.ch)

Tags
Date