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Persönlichkeitsschutz am Arbeitsplatz. Bei Mobbing muss der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht alle im Einzelfall nötigen, angemessenen und zumutbaren Massnahmen ergreifen, um Mobbingvorwürfe abzuklären und bei Erhärtung eines Verdachts gegen Mobbing vorzugehen. Dabei ist allerdings nicht jeder Arbeitsplatzkonflikt Mobbing. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers verlangt adäquate Massnahmen, nicht aber ein bestimmtes wünschenswertes Resultat.

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