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Aufsicht, Kontrollen und Überwachung am Arbeitsplatz. Die Überwachung von Mitarbeitenden ist weder grundsätzlich verboten noch grundsätzlich erlaubt. Verschiedene rechtliche Aspekte bestimmen, welche Massnahmen die Arbeitgeberin treffen muss, welche sie ergreifen darf und welche sie zu unterlassen hat. Für Arbeitgeberinnen eine Gratwanderung zwischen Rechten, Pflichten und Verboten.

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