Die Verrechnungssteuer soll differenzierter ausgestaltet werden und namentlich die Kapitalaufnahme im Inland, einschliesslich der Emission von Bail-in-Bonds der Grossbanken, erleichtern. Gleichzeitig soll die Steuer ihre Sicherungsfunktion besser erfüllen. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, unter Einbezug der Expertengruppe «Weiterentwicklung der Finanzmarktstrategie» eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.
Die Verrechnungssteuer trägt substanziell zu den Bundeseinnahmen bei und übt eine Sicherungsfunktion für die Einkommens- und Vermögenssteuern aus. Die heutige Ausgestaltung der Steuer weist allerdings Nachteile auf. Schweizerische Konzerne vermeiden die Steuer, indem sie ihre Finanzierungen häufig über ausländische Gesellschaften abwickeln. Als Folge davon entsteht den Unternehmen Aufwand für den Unterhalt der ausländischen Strukturen, und der Sicherungszweck der Verrechnungssteuer verfehlt teilweise sein Ziel.
Ein Wechsel zum sogenannten Zahlstellenprinzip erlaubt es, diesen Problemen entgegenzuwirken. Er ermöglicht eine Steuererhebung abhängig von der Person des Investors (natürliche oder juristische Person) und des Ertrags (Dividenden, Zinsen). Die Steuer kann damit differenzierter erhoben werden als im heutigen System, in welchem sie in sämtlichen Konstellationen vom Schuldner der Leistung in vollem Umfang erhoben werden muss – so etwa auch bei Pensionskassen, bei welchen kein Sicherungsbedürfnis besteht. Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat eine Reform als Erfolg versprechend.
Im Unterschied zum Schuldnerprinzip kann eine Steuer nach Zahlstellenprinzip neben Erträgen von inländischen auch solche von ausländischen Schuldnern erfassen, sofern der steuerbare Ertrag dem Investor über eine schweizerische Zahlstelle ausgerichtet wird. Damit wird eine Gleichschaltung zur Einkommens- und Vermögenssteuer erreicht.
(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 2.07.14, www.efd.admin.ch)