Der Bundesrat hat die Ergebnisse der Konsultation der Kantone zur Reform der Unternehmensbesteuerung zur Kenntnis genommen. Die Reform soll unter Berücksichtigung der internationalen Entwicklungen das schweizerische Steuersystem weiterentwickeln und die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Der Steuerstandort Schweiz soll attraktiv bleiben und die Unternehmen sollen weiterhin einen wichtigen Beitrag an die Finanzierung der Staatsaufgaben von Bund, Kantonen und Gemeinden leisten. Dafür ist Rechtssicherheit erforderlich, die nur ein international akzeptiertes Steuersystem zu leisten vermag. Die Kantone unterstützen die von der Projektorganisation vorgeschlagene Stossrichtung. Das Eidgenössische Finanzdepartement wird, gestützt auf den Bericht der Projektorganisation und die dazu eingegangenen Stellungnahmen der Kantone, eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten. Es ist geplant, dass die Vernehmlassung bis im September 2014 eröffnet wird. Bei den weiteren Arbeiten werden die zwischenzeitlichen internationalen Entwicklungen zu beachten sein.
(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 30.04.14, www.efd.admin.ch)