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<p data-content="Aktuelles--AK-_Lead_de--AK-" lang="de-DE">Schuldnerinnen und Schuldner sollen sich nicht durch einen missbräuchlichen Konkurs ihrer finanziellen Verpflichtungen entledigen können. Dies hat das Parlament im März 2022 beschlossen. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu den notwendigen Verordnungsänderungen eröffnet. Diese dauert bis zum 5. Mai 2023.</p>
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