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<p data-content="Aktuelles--AK-_Lead_de--AK-" lang="de-DE">Schuldnerinnen und Schuldner sollen sich nicht durch einen missbräuchlichen Konkurs ihrer finanziellen Verpflichtungen entledigen können. Dies hat das Parlament im März&nbsp;2022 beschlossen. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu den notwendigen Verordnungsänderungen eröffnet. Diese dauert bis zum 5.&nbsp;Mai&nbsp;2023.</p>

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