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Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) nimmt die Revision des Mietrechts an. Die Kommissionsmehrheit schliesst sich weitgehend der Vorlage des Bundesrates an.

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Die Kommission hat ihre Beratung zur Revision des Mietrechts zum Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen abgeschlossen und die Vorlage mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Die Mehrheit schliesst sich weitgehend der Vorlage des Bundesrates an. Sie befürwortet insbesondere die Überprüfung der Missbräuchlichkeit von Anfangsmietzinsen für Wohnräume aufgrund eines Vergleichsmietemodells (Art. 269 bis 269b E-OR). Sie sprach sich für den Vorschlag des Bundesrates aus, die Mietzinse auf den Landesindex der Konsumentenpreise unter Ausschluss der Wohn- und Energiekosten abzustützen (Art. 269 c E-OR). Eine Minderheit möchte hier den gesamten Landesindex der Konsumentenpreise berücksichtigt haben. Mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen nahm sie eine neue Bestimmung an, wonach eine Anpassung des Mietzinses während der Mietdauer zulässig ist, wenn der Mietvertrag eine Überprüfung der Mietzinse nach fünf oder mehr Jahren vorsieht und diese Überprüfung nach den Grundsätzen der Anfangsmietzinse eine Anpassung rechtfertigt. Eine Minderheit lehnt diesen Antrag ab.

Eine weitere Minderheit will nicht auf die Vorlage eintreten, weil sie in ihren Augen nicht zu einer Lösung beiträgt, die sowohl für die Mieter als auch für die Vermieter annehmbar ist; aus­serdem lehnt sie das Vergleichsmietemodell und das Modell der Indexmiete ab und möchte, falls Eintreten beschlossen werden sollte, das geltende Recht beibehalten (Art. 269 bis 269d OR).

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(Medienmitteilung RK-N {Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates}, 23.04.10, www.parlament.ch)

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