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Die Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben WAK-S schliesst sich dem Nationalrat an und spricht sich für das rückwirkende Inkrafttreten des Entwurfs aus.

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Die Kommission beantragt mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Nationalrat zu folgen und einem rückwirkenden Inkrafttreten des Gesetzesentwurfs (13.479) zuzustimmen. Die Kommission hatte im Februar 2016 nach der Kenntnisnahme eines Rechtsgutachtens des Bundesamtes für Justiz, welches die Rückwirkung als rechtswidrig einstuft, bei Professor Georg Müller ein zweites Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Dieser kam zum Schluss, dass die Rückwirkung rechtskonform ist. Die Kommissionsmehrheit teilt die Ansicht des Experten, wonach die Tatsache, dass die Rückwirkung des Gesetzesentwurfs den betroffenen Personen zugutekommt, entscheidend für dessen Beurteilung als rechtskonform ist. Die Mehrheit weist zudem darauf hin, dass das rückwirkende Inkrafttreten auch deshalb gerechtfertigt ist, weil die Höhe der Verzugszinsen, die anhand einer nicht existierenden Steuerschuld berechnet wird, in keinem Verhältnis zu einer simplen Fristversäumung steht.

Bei der zweiten Differenz zum Nationalrat beantragt die Kommission mit 10 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, an dieser festzuhalten. Der Nationalrat spricht sich für eine Strafbestimmung aus, wohingegen die Kommission eine Ordnungsbusse bevorzugt.

Die Rechtsgutachten, auf welche die Kommission ihre Beschlüsse stützt, können auf Curiavista (13.479) eingesehen werden.

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(Medienmitteilung WAK-S {Sekretariat der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben}, 30.08.16, www.parlament.ch)

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