Mehr als 100 000 Unternehmen erledigen ihre Mehrwertsteuer-Abrechnungen bereits jetzt über das Portal «ESTV SuisseTax». In absehbarer Zeit wird diese Abrechnungsmethode zum Standard.
Seit gut zwei Jahren kann die MWST-Abrechnung online eingereicht werden. Was mit einem Pilotprojekt 2015 begann, hat sich seither zu einem Service entwickelt, den über 100 000 Unternehmen nutzen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat seither stetig neue Funktionen hinzugefügt. Trotzdem sind heute noch die Papierformulare der Standard für die Einreichung der MWST-Abrechnung. Seit Anfang 2018 akzeptiert die ESTV schon keine MWST-Abrechnungen mehr, die nicht auf dem Originalformular eintreffen. In absehbarer Zeit wird die Online-Version Standard. Die ESTV empfiehlt deshalb, den Umstieg bereits jetzt zu vollziehen.
Die Online-Dienstleistungen der ESTV werden stetig weiterentwickelt. Bereits heute profitieren Unternehmen von zahlreichen Vorteilen. Die Papierkorrespondenz entfällt, das spart Kosten und Zeit. Aus diversen Buchhaltungsprogrammen können die Zahlen für die MWST-Deklaration seit dem Frühling 2018 mittels Upload-Funktion einer XML-Datei direkt ins Online-Formular übertragen werden. Dadurch entfällt die mühsame manuelle Eingabe der Zahlen, und Eingabefehler werden vermieden. Im Portal können Unternehmen zudem alle Vorgänge rund um die Mehrwertsteuer selbständig erledigen: Ordentliche Abrechnung, Korrekturabrechnung und Jahresabstimmung können über das Portal eingereicht werden. Die Nutzer sehen jederzeit den Stand der Bearbeitung und können bequem Fristverlängerungen beantragen.
Neu können auch Eintragungs- und Unternehmerbescheinigungen via «ESTV SuisseTax» online bestellt werden. Der Postversand entfällt und die Eintragungs- und Unternehmerbescheinigungen (ohne Apostille) stehen sofort zur Verfügung.
Hat das Unternehmen sein Profil eingerichtet, lassen sich Berechtigungen und unterschiedliche Rollen einfach verwalten. Treuhänder und Steuervertreter können einbezogen werden, sodass sie für die Unternehmen die MWST-Prozesse abwickeln können.
Treuhänder und Steuervertreter können zudem auf dem Portal «ESTV SuisseTax» für alle vertretenen Unternehmen Fristverlängerungen in einem einzigen Vorgang beantragen.
Die ESTV hat in den letzten Jahren ihr Informatik-System komplett erneuert. Damit will sie schneller, effizienter und günstiger werden. Die ESTV strebt deshalb an, möglichst alle Papierformulare mittelfristig abzulösen.
(Raffaello Pietropaolo, Leiter Hauptabteilung MWST, Martin Röthlisberger, stellvertretender Abteilungschef, Abteilung Erhebung MWST, Eidg. Steuerverwaltung ESTV, Bern, 27.6.2018, www.estv.admin.ch)