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Lottogewinne müssen neu erst ab 1000 Franken versteuert werden. Nach dem Ständerat hat sich am 30. Mai 2012 auch der Nationalrat dafür ausgesprochen. Bisher lag die Freigrenze bei 50 Franken. Bundespräsidentin Widmer-Schlumpf kündigte weitere Reformen an.

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Die Gesetzesänderung wurde einstimmig gutgeheissen. Der Rat folgte der Argumentation, dass eine höhere Grenze den Nachteil der Lotteriegesellschaften gegenüber den Casinos mindere. Casino-Gewinne unterliegen im Gegensatz zu Lottogewinnen nicht einer Verrechnungssteuer von 35 Prozent.

Kommissionssprecher Dominique de Buman (CVP / FR) führte an, dass sowohl die Lotteriegesellschaften als auch die Finanzbehörden von administrativem Aufwand befreit werden können, der wegen «lächerlicher Summen» entstehe. Mit der Freigrenze von 1000 Franken werden über 90% aller Lottogewinne von der Verrechnungssteuer befreit. Der Effekt auf die Steuereinnahmen ist allerdings nicht gross. Denn: Rund 83% der Gewinnsumme bleiben der Verrechnungssteuer unterworfen und somit steuerpflichtig.

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(Jusletter 4.06.12, www.weblaw.ch)

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