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Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) lehnt eine privilegierte Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke mit klarem Mehr ab.

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Aufgrund des Rechtsgleichheitsgebots sollen selbständige Landwirte und andere selbständig Erwerbende mit Grundstücken in der Bauzone gleich behandelt werden. Die Besteuerung von Wertzuwachsgewinnen wird von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich gehandhabt. Dass es dabei aufgrund der heutigen kantonalen Regelungen auch zu Härtefällen kommen kann, wird von der WAK-S nicht bestritten. Bereits heute besteht jedoch für alle Kantone die Möglichkeit eines Steueraufschubs oder eines Steuererlasses.

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(Medienmitteilung WAK-S {Sekretariat der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben}, 14.10.16, www.parlament.ch)

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